Beitrags- und Gebührenordnung des TuS Clausthal-Zellerfeld von 1849 e.V.
§ 1 Grundsatz
Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 4 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist kein Bestandteil der Satzung.
§ 2 Beschlüsse
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen (§ 4 der Satzung). Gebühren legt der Vorstand fest.
§ 3 Monatsbeiträge
01 Kinder bis 13 Jahre: 6,00 Euro
02 Kinder ab 14 bis 17 Jahre: 8,00 Euro
03 Schüler, Studenten, Azubis, Arbeitslose, Rentner/Pensionäre usw.: 8,00 Euro
04 Kinderkarte (bis 17 Jahre): 11,00 Euro
05 Familienkarte (Eltern und deren Kinder bis 17 Jahre): 20,00 Euro
06 Jubilare (ab 50. Jubiläum): 7,00 Euro
07 Erwachsene: 10,00 Euro
08 Ehrenmitglieder: frei
Der ermäßigte Beitrag Nr. 03 muss beantragt und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Eine Ermäßigung ist möglich für Vollzeit-Schüler und Vollzeit–Studenten, Auszubildende, Arbeitslosengeld- und Hartz- IV-Empfänger, sowie Vollrentner und Pensionäre.
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
§ 4 Beitragszahlung
Der Beitrag ist im Voraus fällig, bei:
monatlicher Zahlung (Beginn der Mitgliedschaft bis 31.12.2011): am 1. des Momats
vierteljährlicher Zahlung: am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines Jahres
halbjährlicher Zahlung: am 1.1. und 1.7. eines Jahres
jährlicher Zahlung: am 1.1. eines Jahres
Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch Abbuchung per Bankeinzug. Gebühren, die durch Nichteinlösen des Bankeinzuges wegen fehlender Deckung, Nichtzahlung oder Widerspruchs entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Für Rechnungszahler wird zur Abdeckung der Mehrkosten ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 3,00 Euro erhoben.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 3,00 Euro pro Mahnung erhoben.
Beitragskonto: Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE15 2595 0130 1800 0136 10
BIC : NOLADE21HIK
§5 Gebühren
Sporthaus: 60,00 Euro pro Tag
Sportplatz: 20,00 je Stunde (inkl. Kabine)
Die einzelnen Abteilungen können für ihren Bereich zur Deckung evt. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Vorstand gesonderte Abteilungsgebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
Für zusätzliche Sportangebote (Kurse, Freizeiten usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.
§ 6 Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Diese Ordnung wurde durch den Geschäftsführenden Vorstand genehmigt und gilt ab 01.07.2014.
Clausthal-Zellerfeld, 25.06.2014
gez. Hubert gez. Bertram
1. Vorsitzende Kassenwart